Hauptuntersuchung

Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, ist jeder Fahrzeughalter gemäß des § 29 StVZO verpflichtet, sein Fahrzeug alle zwei Jahre überprüfen zu lassen. Bei neu zugelassenen Personenkraftwagen ist die erste Hauptuntersuchung erst nach drei Jahren erforderlich.

 

Die  Hauptuntersuchung   nach  § 29 StVZO führen wir täglich inclusive „Abgasuntersuchung „ für Sie durch.

 

Ihre Plakette läuft bald ab?

 

Gerne vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen an unserer Prüfstelle oder

in unseren Partnerwerkstätten.

 

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Weckermann - Reuter

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