Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, ist jeder Fahrzeughalter gemäß des § 29 StVZO verpflichtet, sein Fahrzeug alle zwei Jahre überprüfen zu lassen. Bei neu zugelassenen Personenkraftwagen ist die erste Hauptuntersuchung erst nach drei Jahren erforderlich.
Die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO führen wir täglich inclusive „Abgasuntersuchung „ für Sie durch.
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in unseren Partnerwerkstätten.