Anbauabnahmen

Um Ihrem Fahrzeug eine individuelle Erscheinung zu geben oder bestimmte Merkmale besonders hervorzuheben, können Sie Veränderungen unterschiedlicher Art vornehmen.

 

Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten wir die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahme. Dazu gehören die Umrüstung auf andere

Rad - Reifenkombinationen, Veränderungen am Fahrwerk (Tieferlegungen) sowie der Anbau von Spoilern und Sonderlenkrädern.

 

Wir nehmen unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab.

 

KONTAKT

Weckermann - Reuter

Borkener Str. 79

48653 Coesfeld

 

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