Um Ihrem Fahrzeug eine individuelle Erscheinung zu geben oder bestimmte Merkmale besonders hervorzuheben, können Sie Veränderungen unterschiedlicher Art vornehmen.
Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten wir die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahme. Dazu gehören die Umrüstung auf andere
Rad - Reifenkombinationen, Veränderungen am Fahrwerk (Tieferlegungen) sowie der Anbau von Spoilern und Sonderlenkrädern.
Wir nehmen unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab.