Privat-Haftpflichtschäden

Ein allgemeiner Haftpflichtschaden liegt z.B. dann vor, wenn durch eine andere Person unbeabsichtigt eine Scheibe zerschlagen oder der Lack Ihres Fahrzeugs zerkratzt wurde.

In einem solchen Schadenfall trifft kraft des Gesetzes die Privat-Haftpflichtversicherung des Schädigers ein und hat alle Schadenskosten, wie z.B. die Instandsetzungskosten, eine Wertminderung, die Leihwagen - oder Nutzungsentschädigungskosten, die Rechtsanwaltsgebühren, das Sachverständigenhonorar oder auch Kosten für Schäden an mitgeführten Gegenständen, Schutzhelm, Bekleidung, etc. zu ersetzen.

 

Für jegliche Art von Haftpflichtschäden ist es ratsam, vor einer Reparatur ein Schadengutachten erstellen zu lassen. Wir erfassen die tatsächlich entstandenen, einschließlich der nicht offensichtlichen Schäden, so dass Sie keine nachträglichen Probleme und Sicherheitsmängel erwarten müssen.

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Weckermann - Reuter

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