Ein Gutachten über den Fahrzeugschaden nach Verkehrsunfällen dient als Nachweis über den tatsächlich entstandenen Schaden. Es wird zur Schadenregulierung herangezogen. Gleich, von welcher am Schaden beteiligten Partei der Auftrag kommt, ist der Sachverständige zur Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet.
Neutrale, nicht weisungsgebundene Gutachten helfen Ihnen bei der Entscheidungsfindung, ob und wie repariert wird oder ob die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges wirtschaftlicher ist.
Im Haftpflichtschadenfall ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß §249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre. Im Haftpflichtschadenfall tritt Kraft Gesetz an die Stelle des Schädigers die Haftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten (§ 3 Pflichtversicherungsgesetz). Das gilt nicht nur für die Reparaturkosten, sondern auch für Kosten eines Ersatzwagens, für ein Schadengutachten, für die Beratung durch einen Rechtsanwalt, Schmerzensgeld und weitere Kostenpositionen, die aufgrund des Schadens entstanden sind.